AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich, Verbraucher und Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Holz Gar e.K., Aumühle 8, 82544 Egling, sowie für deren Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Ergänzend gelten – sofern sie unseren Bedingungen nicht widersprechen – die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die „Tegernseer Gebräuche“ in der jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang.
(3) Für Verbraucher gelten die Vorschriften des II. Abschnitts, für Unternehmer diejenigen des III. Abschnitts. Die Vorschriften dieses I. Abschnitts gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); wer demgegenüber – ob als natürliche oder als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Unternehmer (§ 14 BGB).
§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile stets der Geschäftssitz von Holz Gar e.K.. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Lieferanten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Wir bieten den Kunden in unseren Ladengeschäften verschiedene Holzhandels-Produkte mit dem Schwerpunkt Produkte für den Ausbau im Innen- und Außenbereich, Holzböden und Zubehör zum Kauf an. Dabei handelt es sich einerseits um Fertigprodukte, andererseits um Sonderanfertigungen. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unseren Ladengeschäften stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst nach Annahme der Bestellung des Kunden (mündlich in den Verkaufsräumen, ansonsten telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Mail) im Wege der Auftragsbestätigung zustande oder wenn die Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Die Auftragsbestätigung erfolgt in Schriftform, in welcher Sie zugleich auf ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht hingewiesen werden.
(3) Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
§ 4 Datenschutz
(1) Soweit zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich, sind wir befugt, die Daten des Kunden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
(2) Für den Besuch unserer Internet-Seiten gelten die unter folgendem
Link: Datenschutzerklärung | Holz Gar (holz-gar.de) abrufbaren Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Hinweise, auf deren Geltung hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 5 Eigenschaft des Holzes
Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- und Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls ist fachgerechter Rat einzuholen.
§ 6 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Kunde ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt worden.
II. Abschnitt: Für Verbraucher
§ 7 Lieferung
(1) Für die Lieferung des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten.
(2) Lieferung Bordsteinkante bedeutet Anlieferung ohne Abladen und unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstrecke.
Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen.
Wartezeiten, die vom Käufer zu vertreten sind, werden diesem berechnet.
(3) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
(4) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
(5) Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht, und wir werden uns um eine Alternative bemühen. Soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden unberührt.
(6) Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(7) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir etwaige Eigenrechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren können.
§ 8 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
(3) Wir sind berechtigt, vom Käufer ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen: die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
§ 10 Mängelansprüche
(1) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige beim Verkäufer zu rügen. Die Frist verringert sich bei Verfärbung auf 7 Kalendertage, es sei denn, dass Lieferung trockener Ware vereinbart ist. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer oder der von Ihm benannten Empfangsstelle.
(2) Nicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu rügen. Dies gilt nicht für Rund- und Schnittholz. Hier gelten die unter Absatz 1 genannten Fristen und Verpflichtungen.
(3) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen uns.
(4) Erfolgt Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
(5) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, sind wir zur Nacherfüllung oder zur Nachbesserung berechtigt. Geht die Nacherfüllung oder Nachbesserung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf etwaige erforderliche Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Als Verbraucher steht Ihnen bei Fernabsatzgeschäften (außerhalb der Geschäftsräume) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein solches Recht besteht nach dem Gesetz nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Absatz 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Holz Gar e.K, Aumühle 8, 82544 Egling, Telefon:
+49 08178 4788, Fax: +49 08178 4968, E-Mail: info@holz-gar.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
§ 13 Montage, Sicherheit und Hilfsmittel
(1) Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass sämtliche Vorarbeiten und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, d.h. insbesondere die Einholung sämtlicher baulicher Genehmigungen, erfüllt sind.
(2) Eine sach- und fachgerechte Montage ist nur bei ungehindertem Zutritt/Zufahrt der Baustelle möglich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeits-/Montageplatzes und für die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie für die angemessene Arbeits- und Montagebedingungen zu sorgen.
(4) Der Kunde ist auf seine Kosten zu technischen Hilfsleistungen verpflichtet. Dies betrifft im Einzelnen die Befahrbarkeit der Baustelle, die Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit des Montageorts, die Stellung eines Stromanschlusses (400/230 V) in max. 25 m Entfernung zum Montageort.
§ 14 Montageverzug
(1) Ein Montageverzug durch uns kann nur eintreten, wenn ein ausdrücklicher Montagefixtermin vereinbart wurde. In diesem Fall können wir eine Nachfrist von 10 Tagen ab Termin anzeigen.
(2) Bei Auftreten höherer Gewalt wie Streik, Naturgewalten, Straßensperrungen und Lieferengpässen durch Vorlieferanten haftet wir nicht für den Lieferverzug.
(3) Im Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Fixtermine um den Schlechtwetterzeitraum zuzüglich eines neuen Koordinationszeitraumes von 5 Wochentagen.
(4) Im Falle eines Verzuges durch Verschulden einer Vorleistung des Kunden müssen Fixtermine neu schriftlich vereinbart werden. Alte Terminstellungen erlöschen sofort nach bekannt werden.
(5) Für Folgekosten von Montageverzug haften wir nicht, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart.
§ 15 Abnahme von Montageleistungen
(1) Verlangen wir nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat der Kunde sie binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung verweigert werden.
(2) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen,
so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
(3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.
III. Abschnitt: Für Unternehmer
§ 16 Lieferung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern und leisten wir ab Werk unseres Geschäftssitzes; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.
(2) Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistung besteht.
(5) Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
(6) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Lieferant die Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Sobald eine Abnahme zu erfolgen hat – außer bei gerechtfertigter Verweigerung – ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung des Versands bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandene Kosten berechnet.
(7) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflicht, ist er uns für den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattungspflichtig. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 17 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Unsere Preise gelten ab Werk unseres Geschäftssitzes. In unseren Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
(2) Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am Liefer- bzw. Leistungstag gültigen Preise. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung 14 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung ohne Abzüge an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.
(4) Wir sind berechtigt, vom Käufer vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen: die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.
(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
§ 18 Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns gegenüber für den entstandenen Ausfall.
(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
(4) Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
§ 19 Mängelansprüche
(1) Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
(2) Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
(3) Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und dies vom Kunden rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns eine angemessene Frist von mindestens 10 Arbeitstagen zu gewähren.
(4) Der Kunde kann hierbei auch Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Im Übrigen gelten in Bezug auf etwaige Aufwendungen für den Aus- und Einbau der mangelhaften bzw. nachgebesserten oder nachgelieferten Sache die Regelungen des § 439 Abs. 3 und Abs. 4 BGB.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.
(6) Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 20 Schadensersatzhaftung
(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(2) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
(3) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen gesetzlich oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.
§ 21 Abnahme von Montageleistungen
(1) Verlangen wir nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat der Kunde sie binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung verweigert werden.
(2) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
(3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.